AGB


 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 
1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Bed and Breakfast "SCHALLs" (Hotelaufnahmevertrag).
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des SCHALLs in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das BnB SCHALLs und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das SCHALLs zustande. Dem SCHALLs steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Bei der Buchung des Kunden über das Buchungsportal der Website "schall-bnb.de" wird der Buchungsvorgang durch die Betätigung des Buttons "Buchen" rechtsverbindlich. Der Kunde akzeptiert damit diese AGB. Das SCHALLs wird dem Kunden den Eingang der Buchung per Mail bestätigen (Bestellbestätigung).
Wird die Buchung über die Internetseite durch einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (also eine natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) vorgenommen, so handelt es sich bei dem Geschäft grundsätzlich um ein sog. Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c BGB. Bei einem Fernabsatzgeschäft kann dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht im Sinne des § 312 g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB BGB zustehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Buchung von Hoteldienstleistungen über die Internetseite Verbrauchern gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zusteht.
2.3 Vertragspartner sind das SCHALLs und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem SCHALLs gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem SCHALLs eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4 Alle Ansprüche gegen das SCHALLs verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SCHALLs beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das SCHALLs ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des SCHALLs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das SCHALLs beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom SCHALLs verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das SCHALLs kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl von gebuchten Zimmern, der Leistung des SCHALLs oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die verbliebenen Zimmern und/oder für die sonstigen Leistungen des SCHALLs angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des SCHALLs sind gemäss den Zahlungsfristen der Übernachtungsraten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES SCHALLs (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem SCHALLs geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das SCHALLs der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem SCHALLs und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des SCHALLs auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das SCHALLs einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das SCHALLs den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das SCHALLs hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das SCHALLs den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES SCHALLs

5.1 Bei der Einräumung einer Option ist das SCHALLs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den reservierten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des SCHALLs mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine vereinbarte oder einem Tarif zu Grunde gelegte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SCHALLs gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das SCHALLs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das SCHALLs berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
- falls höhere Gewalt oder andere vom SCHALLs nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden
- das SCHALLs begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SCHALLs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SCHALLs zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des SCHALLs begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem SCHALLs spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das SCHALLs aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem SCHALLs kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES SCHALLs

7.1 Das SCHALLs haftet für von ihm zu vertretende Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SCHALLs beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des SCHALLs beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des SCHALLs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des SCHALLs auftreten, wird das SCHALLs bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das SCHALLs dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das SCHALLs empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem SCHALLs.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das SCHALLs nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom SCHALLs mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das SCHALLs kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das SCHALLs haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des SCHALLs oder Sitz der Betreibergesellschaft des SCHALLs]. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des SCHALLs oder Sitz der Betreibergesellschaft des SCHALLs].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das SCHALLs darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das SCHALLs nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
 

SCHALLs
Benzstrasse 2
72581 Dettingen
E-Mail: hello@schall-bnb.de
Telefon: 0 152 297 980 55
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